Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
02.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2016
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2014
Eröffnungen
11.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
24.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
25.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
03.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.12.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006